Recht gestalten – den rechtlichen Hindernissen des Lebens im Vorfeld ausweichen

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Gestaltungsberatung.

Schwerpunkt

Gestaltungsberatung

Die Gestaltungsberatung (z.B. Gesellschaftsrecht, Erbrecht, steuerliche Gestaltungen, Sanierungsberatung, Vertragsgestaltung, Unternehmensverkäufe und -nachfolge) ist der Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei.

Das Leben fordert jedem von uns Entscheidungen ab und stellt zahlreiche Aufgaben, denen wir uns nicht entziehen können. Sich bereits im Vorfeld mit wichtigen Themen zu beschäftigen, die einen Bezug zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten haben, ist Aufgabe der Gestaltungs­beratung.

In diesem Bereich bin ich seit vielen Jahren ausschließlich tätig. Meine Tätigkeitsbereiche umfassen im Wesentlichen Gestaltungen mit steuerlichem Bezug wie Regelungen für den Erbfall und die Eheschließung, lebzeitige Übergaben und vorweg­genommene Erbfolgen, gesellschafts­vertragliche Regelungen, Unternehmens­umwandlungen sowie Unternehmens­käufe und Nachfolge­planungen im privaten und betrieblichen Bereich sowie die „Störfallplanung“.

Durch mein vorheriges Studium an der Bayerischen Beamten­fach­hochschule Fachbereich Finanzen in Herrsching und meine anschließende Tätigkeit im Finanzamt Augsburg-Stadt im Prüfungsdienst sowie meine Weiter­qualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht bin ich qualifizierter Ansprech­partner insbesondere bei Gestaltungen mit steuerlichem Bezug.

Die Entwicklung passender Lösungen – gerne in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater – ist dabei stets einzelfallbezogen. Sie erfolgt dabei immer auch unter Berücksichtigung persönlichen Belange.

Getreu meinem Motto, immer so zu beraten, als wenn ich das ratsuchende Gegenüber wäre, gehören Offenheit, Ehrlichkeit und Redlichkeit neben der fachlichen Kompetenz zu den festen Leitlinien meiner Arbeit.

Jürgen Eder

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht Diplom Finanzwirt FH