Recht gestalten – den rechtlichen Hindernissen des Lebens im Vorfeld ausweichen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Gestaltungsberatung.
Schwerpunkt
Gestaltungsberatung
Die Gestaltungsberatung (z.B. Gesellschaftsrecht, Erbrecht, steuerliche Gestaltungen, Sanierungsberatung, Vertragsgestaltung, Unternehmensverkäufe und -nachfolge) ist der Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei.
Das Leben fordert jedem von uns Entscheidungen ab und stellt zahlreiche Aufgaben, denen wir uns nicht entziehen können. Sich bereits im Vorfeld mit wichtigen Themen zu beschäftigen, die einen Bezug zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten haben, ist Aufgabe der Gestaltungsberatung.
In diesem Bereich bin ich seit vielen Jahren ausschließlich tätig. Meine Tätigkeitsbereiche umfassen im Wesentlichen Gestaltungen mit steuerlichem Bezug wie Regelungen für den Erbfall und die Eheschließung, lebzeitige Übergaben und vorweggenommene Erbfolgen, gesellschaftsvertragliche Regelungen, Unternehmensumwandlungen sowie Unternehmenskäufe und Nachfolgeplanungen im privaten und betrieblichen Bereich sowie die „Störfallplanung“.
Durch mein vorheriges Studium an der Bayerischen Beamtenfachhochschule Fachbereich Finanzen in Herrsching und meine anschließende Tätigkeit im Finanzamt Augsburg-Stadt im Prüfungsdienst sowie meine Weiterqualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht bin ich qualifizierter Ansprechpartner insbesondere bei Gestaltungen mit steuerlichem Bezug.
Die Entwicklung passender Lösungen – gerne in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater – ist dabei stets einzelfallbezogen. Sie erfolgt dabei immer auch unter Berücksichtigung persönlichen Belange.
Getreu meinem Motto, immer so zu beraten, als wenn ich das ratsuchende Gegenüber wäre, gehören Offenheit, Ehrlichkeit und Redlichkeit neben der fachlichen Kompetenz zu den festen Leitlinien meiner Arbeit.
Jürgen Eder
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht Diplom Finanzwirt FH